Graffiti an der Kirchentür ist nicht nur eine „einfache“ Sachbeschädigung, sondern eine sogenannte „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ nach § 304 StGB.
Kennt jemand diese "Handschrift"?
Hinweise werden vertraulich behandelt!
Nachrichten Ansicht
News
03.04.2014
Kategorie: Boerssum

