Kirchenvorstand

Pfarramt und Kirchenvorstand leiten gemeinsam und einvernehmlich die Kirchengemeinde.
Für das Theologische in der Gemeinde ist der Pfarrer verantwortlich, die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher wirken im verwaltenden Bereich mit, wie beispielsweise der Vertretung der Kirchengemeinde nach Innen und Außen, durch Mitwirkung bei der Besetzung der Pfarrstellen und bei kirchlichen Wahlen, ordnungsgemäßer Verwaltung der Gebäude und Einrichtungen der Kirchengemeinde sowie Finanzverwaltung.
Zudem wirkt der Kirchenvorstand im Einvernehmen mit dem Pfarrer bei der Gottesdienstordnung der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum mit.
Ferner ist dem Kirchenvorstand aufgegeben, Formen kirchlicher Gemeinschaft und Tätigkeit, insbesondere die Gruppenarbeit zu fördern und für Erfahrungsaustausch und Fortbildung zu sorgen.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher beteiligen sich auch durch Lesungen im Gottesdienst aktiv am Gemeindeleben.
Achim, Bornum und Börßum sind 2016 zur Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum zusammengelegt worden. 2023 hat sich auch Seinstedt angeschlossen. Seither bilden die bisherigen Kirchenverordneten aus den vorgenannten Orten den Kirchenvorstand der Ev.-luth. Petrusgemeinde Börßum.
Eine Liste der Kirchenvorstände finden Sie im Navigationsmenue unter |Der amtierende Kirchenvorstand|